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Welche Kosten fallen bei der Scheidung an

Welche Kosten fallen bei der Scheidung an?

Die Scheidung ist ein meist komplizierter Prozess. Der Scheidung Ablauf, sowie auch die Scheidungskosten, hängen im Wesentlichen davon ab, ob die Entscheidung zur Scheidung einvernehmlich getroffen wurde oder nicht. Es gibt viele Faktoren, die nicht bedacht oder leicht übersehen werden. Was sind die Voraussetzungen für eine Scheidung? Wie läuft die Scheidung genau ab? Und welche Kosten ergeben sich? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden erklärt.

Die rechtlichen Voraussetzungen

Laut Gesetz muss die Ehe irreversibel zerrüttet sein. Um dies festzustellen, gibt das Gesetz zwei Möglichkeiten vor. Entweder müssen die Ehepartner seit einem Jahr getrennt leben und beide der Scheidung zustimmen oder sie müssen seit drei Jahren getrennt leben. In einem Härtefall kann die Ehe schon vor dieser Frist geschieden werden. Dies muss nach Familienrecht individuell entschieden werden. Mehr Informationen finden Sie bei Scheidung-Online.

Die einzelnen Schritte und Kosten bis zum Scheidungstermin

Die einvernehmliche Scheidung ist die beste Option, um das Verfahren relativ schnell abwickeln zu können. Es ist zeitsparend und die Scheidungskosten werden gesenkt. Da eine Anwaltspflicht herrscht, muss zumindest ein Ehepartner zu einem Anwalt für Familienrecht gehen. Dieser reicht dann den Scheidungsantrag für seinen Mandanten ein und vertritt auch ausschließlich diesen bis zum Scheidungsurteil.

Die Ehepartner müssen folglich in allen juristischen Punkten absolut einig sein. Herrscht dort Unsicherheit, ist es sehr ratsam, dass beide Ehepartner einen Anwalt haben. Der Scheidungsantrag beinhaltet Einigkeit oder auch Streitpunkte. Uneinigkeiten werden dann in entsprechenden Anträgen gleich mit eingereicht. Im Falle einer Einigung, kann der Scheidung Ablauf deutlich vereinfacht und verkürzt werden, indem sich der Partner ohne Anwalt schriftlich an das Gericht wendet, worin er die Angaben im Scheidungsantrag bestätigt und ihnen zustimmt.

Dieses Schreiben sollte dann nebst dem Gericht auch dem Antragsteller und dessen Anwalt gesendet werden. Die Gerichtskosten werden in der Regel bezahlt, bevor dieses tätig wird und auch der Anwalt verlangt oft einen Gebührenvorschuss. Nachdem jedes Formular eingegangen ist und jeder Antrag korrekt eingereicht wurde, wird der Scheidungstermin festgesetzt. Zu diesem Termin müssen beide Parteien gemeinsam mit ihren Anwälten erscheinen.

Das eigentliche Scheidungsverfahren

Nachdem beide Parteien mit Fragen, ob sie in der Scheidung die einzige Möglichkeit sehen, konfrontiert wurden, werden weitere Einzelheiten zum Versorgungsausgleich und weitere Folgesachen, wie zum Beispiel das Sorgerecht oder der Unterhalt verhandelt. Hiernach wird der Scheidungsbeschluss verlesen und die Möglichkeit gegeben Rechtsmittelverzicht zu erklären. Wird dies gemacht, dann ist die Scheidung rechtskräftig. Das Dokument des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk muss sorgfältig verwahrt werden. Dies ist sehr wichtig, da es im Falle einer neuen Heirat vorgelegt werden muss.